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Nominierungskriterien
Wer kann für die Veronika nominiert werden? Eine eigens ins Leben gerufene Arbeitsgruppe der Sozialkommission hat einen Kriterien-Katalog entwickelt, mit dem die künftigen Veronika-Preisträgerinnen ermittelt werden:
- Verbindung zu Rudolfsheim-Fünfhaus (Geburts-, Wohn- oder Arbeitsort der Nominierten in Rudolfsheim-Fünfhaus)
- Bedeutung der Leistung für Rudolfsheim-Fünfhaus
- Besonderes und überdurchschnittliches Engagement für die Emanzipation der Geschlechter, z.B. durch
- Außergewöhnliches Engagement zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
- Journalistische Arbeiten und Publikationen, die Frauen in ihrer Vielfalt und als aktiv Handelndezeigen, bzw. Lebenszusammenhänge von Frauen in besonderer Weise kritisch beleuchten
- Langjähriges, erfolgreiches Engagement auf dem Feld der Gleichstellungspolitik in Vereinen, Institutionen, politischen Parteien
- Vorbildliches gleichstellungspolitisches Engagement in einem frauenuntypischen Bereich des gesellschaftlichen Lebens
- Zukunftsweisende und innovative Ideen und Konzepte, wie z.B.
- Entwicklung und Umsetzung erfolgreicher und innovativer Projekte
- herausragende wissenschaftliche Arbeiten
- herausragende künstlerische Leistungen
- wirtschaftliche Aktivitäten
- Besonderes Engagement für soziale Gerechtigkeit sowie für die universelle Gültigkeit von Menschenrechten, gegen Rassismus und gegen Antisemitismus, wie z.B.
- Einsatz für eine interkulturelle Verständigung
- Leistungen zur Integration von MigrantInnen
- langjähriges und erfolgreiches Engagement in entsprechenden Vereinen oder Institutionen
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