Nominierungskriterien

Wer kann für die Veronika nominiert werden? Eine eigens ins Leben gerufene Arbeitsgruppe der Sozialkommission hat einen Kriterien-Katalog entwickelt, mit dem die künftigen Veronika-Preisträgerinnen ermittelt werden:

  • Verbindung zu Rudolfsheim-Fünfhaus (Geburts-, Wohn- oder Arbeitsort der Nominierten in Rudolfsheim-Fünfhaus)
  • Bedeutung der Leistung für Rudolfsheim-Fünfhaus
  • Besonderes und überdurchschnittliches Engagement für die Emanzipation der Geschlechter, z.B. durch
    • Außergewöhnliches Engagement zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
    • Journalistische Arbeiten und Publikationen, die Frauen in ihrer Vielfalt und als aktiv Handelndezeigen, bzw. Lebenszusammenhänge von Frauen in besonderer Weise kritisch beleuchten
    • Langjähriges, erfolgreiches Engagement auf dem Feld der Gleichstellungspolitik in Vereinen, Institutionen, politischen Parteien
    • Vorbildliches gleichstellungspolitisches Engagement in einem frauenuntypischen Bereich des gesellschaftlichen Lebens
  • Zukunftsweisende und innovative Ideen und Konzepte, wie z.B.
    • Entwicklung und Umsetzung erfolgreicher und innovativer Projekte
    • herausragende wissenschaftliche Arbeiten
    • herausragende künstlerische Leistungen
    • wirtschaftliche Aktivitäten
  • Besonderes Engagement für soziale Gerechtigkeit sowie für die universelle Gültigkeit von Menschenrechten, gegen Rassismus und gegen Antisemitismus, wie z.B.
    • Einsatz für eine interkulturelle Verständigung
    • Leistungen zur Integration von MigrantInnen
    • langjähriges und erfolgreiches Engagement in entsprechenden Vereinen oder Institutionen