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Der Auftragnehmer
sichert dem Auftraggeber absolute Geheimhaltung für all jene Daten zu,
die ihm im Zuge seiner Tätigkeit über den Auftraggeber bekannt werden. Er wird nur jene Informationen und Bilder veröffentlichen, die der Auftraggeber
zu diesem Zweck übergibt. Diese Geheimhaltungsklausel gilt auch nach Beendigung
eines Vertragsverhältnisses. Bei allen
Lieferungen auf Papier, Bild- Daten- oder Tonträger und jeder Art der
elektronischen Aufzeichnung, sowie Übermittlung über Draht, Lichtleiter,
Funk oder andere - auch künftige - Formen der Informationsübermittlung,
handelt es sich um unveröffentlichte, urheberrechtlich geschützte Werke
im Sinne des § 2 UrhG, deren wie immer geartete ganze oder teilweise Nutzung
an den Abschluss eines Verwertungsvertrages gebunden ist. Jede andere,
als die im Verwertungsvertrag angegebene Nutzung stellt einen Urheberrechtseingriff
gemäß § 91 UrhG dar. In jedem Fall bleiben die Urheberrechte beim Autor,
die Verwertung darf nur unter Quellenangabe erfolgen. Alle gelieferten
Werke dürfen ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck genutzt
werden. Preise für Dienstleistungen enthalten nur Material und
Arbeitszeit. Verwertungs- u. Nutzungsrechte sind nicht enthalten und bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung. Preise für Schriftsätze, Drehbücher, Manuskripte, Programme,
Programmablaufbeschreibungen, Dokumentationen, redaktionelle Beiträge,
Webdesign, oder Multimedia-Entwicklungen sind ausschließlich als Abgeltungsbeträge
für die Verwertung von Nutzungsrechten im Sinne getroffener Vereinbarungen
zu betrachten und beinhalten keinen Rechteübergang. Alle behördliche
Abgaben sind vom Auftraggeber zu entrichten. Ebenso ist der Auftraggeber
für die Einholung eventuell erforderlicher Genehmigungen, Abnahmen
oder Überprüfungen verantwortlich. Werden wir mit der Abwicklung
derartiger Aufgaben betraut erledigen wir diese als Erfüllungsgehilfen.
Bei Einsätzen außerhalb unserer Räumlichkeiten (beim Auftraggeber
oder einem von ihm gewählten Standort) gehen alle Kosten für
Heizung oder Stromverbrauch zu seinen Lasten. Ist eine Signalverbindung
welcher Art auch immer erforderlich (Kabel, Internet, Richtfunk, Satelliten-Uplink
usw.), muss diese vom Auftraggeber errichtet werden und trägt dieser
auch die Kosten für den Betrieb. Preisangaben
erfolgen, wenn nicht anders angegeben in EUR ohne alle Steuern und Abgaben.
Sind für Leistungen besondere Abgaben zu entrichten (Ankündigungsabgabe,
Austromechana usw.) trägt diese der Auftraggeber. Auf alle unsere
Leistungen ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar,
Gerichtsstand ist Wien.
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