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Herausgeber:
1AA Project Management
&
New Media Productions
Inh.: PETER KREMMEL
Michalekgasse 2, 1160 Wien AUSTRIA
Tel.: +43 (0)1 9561080
Fax : +43 (0)1 9904116
Email:office@1aa.at
Bankverbindung: Bank Austria Creditanstalt (BLZ 12000)
Konto 26311 704 100 Swift-Code: BKAUATWW
Wirtschaftskammer Österreich, Mitgliedsnummer: 0312737
Umsatzsteuer-ID für innergemeinschaftliche Erwerbe: ATU49449805

Kontrollbehörde: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH BetreiberID: 2627

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Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber absolute Geheimhaltung für all jene Daten zu, die ihm im Zuge seiner Tätigkeit über den Auftraggeber bekannt werden. Er wird nur jene Informationen und Bilder veröffentlichen, die der Auftraggeber zu diesem Zweck übergibt. Diese Geheimhaltungsklausel gilt auch nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses. Bei allen Lieferungen auf Papier, Bild- Daten- oder Tonträger und jeder Art der elektronischen Aufzeichnung, sowie Übermittlung über Draht, Lichtleiter, Funk oder andere - auch künftige - Formen der Informationsübermittlung, handelt es sich um unveröffentlichte, urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 UrhG, deren wie immer geartete ganze oder teilweise Nutzung an den Abschluss eines Verwertungsvertrages gebunden ist. Jede andere, als die im Verwertungsvertrag angegebene Nutzung stellt einen Urheberrechtseingriff gemäß § 91 UrhG dar. In jedem Fall bleiben die Urheberrechte beim Autor, die Verwertung darf nur unter Quellenangabe erfolgen. Alle gelieferten Werke dürfen ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Preise für Dienstleistungen enthalten nur Material und Arbeitszeit. Verwertungs- u. Nutzungsrechte sind nicht enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Preise für Schriftsätze, Drehbücher, Manuskripte, Programme, Programmablaufbeschreibungen, Dokumentationen, redaktionelle Beiträge, Webdesign, oder Multimedia-Entwicklungen sind ausschließlich als Abgeltungsbeträge für die Verwertung von Nutzungsrechten im Sinne getroffener Vereinbarungen zu betrachten und beinhalten keinen Rechteübergang. Alle behördliche Abgaben sind vom Auftraggeber zu entrichten. Ebenso ist der Auftraggeber für die Einholung eventuell erforderlicher Genehmigungen, Abnahmen oder Überprüfungen verantwortlich. Werden wir mit der Abwicklung derartiger Aufgaben betraut erledigen wir diese als Erfüllungsgehilfen. Bei Einsätzen außerhalb unserer Räumlichkeiten (beim Auftraggeber oder einem von ihm gewählten Standort) gehen alle Kosten für Heizung oder Stromverbrauch zu seinen Lasten. Ist eine Signalverbindung welcher Art auch immer erforderlich (Kabel, Internet, Richtfunk, Satelliten-Uplink usw.), muss diese vom Auftraggeber errichtet werden und trägt dieser auch die Kosten für den Betrieb. Preisangaben erfolgen, wenn nicht anders angegeben in EUR ohne alle Steuern und Abgaben. Sind für Leistungen besondere Abgaben zu entrichten (Ankündigungsabgabe, Austromechana usw.) trägt diese der Auftraggeber. Auf alle unsere Leistungen ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar, Gerichtsstand ist Wien.